Wie ich kürzlich nebenbei erwähnt hatte, musste ich meinen ersten Krankentag für die Pflege eines Kindes nehmen. Alles kein Problem, stehen einem in unserem schönen Land doch bis zu 10 Pflegetage pro Jahr und Kind zu. Also gehorsam, wie man als Deutscher eben so ist, die Krankmeldung gleich am besagten Tag an die Krankenkasse geschickt und darauf gebaut, dass schon alles seinen Weg gehen würde. Denkste.
Da meine Frau stets eine vorbildliche Studentin und Referendarin war, ist sie schon seit einigen Jahren Lehrerin im Beamtenstatus. Da sollte sich unser schönes Bayern aufgrund des akuten Lehrermangels doch freuen! Mit dem Beamtenstatus kommt natürlich auch unausweichlich die private Krankenversicherung. Das hat Vor- und Nachteile, man kennt die Diskussion ja. Unsere Kinder sind – man will für sie ja schließlich das Beste – ebenfalls privat versichert. Ich jedoch nicht. Somit kam auch prompt ein Brief meiner wunderbaren Krankenkasse, in dem erklärt wurde:
‚(…) haben Sie Ihr erkranktes Kind (…) betreut und uns nun die ärztliche Bescheinigung zugesandt.
Gern hätten wir Sie in dieser Situation unterstützt. Leider können wir Ihnen jedoch kein Krankengeld zahlen, da [Ihr Kind] privat versichert ist. Ich konnte Sie telefonisch nicht erreichen*, sonst hätte ich Sie selbstverständlich persönlich darüber informiert.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht anders entscheiden können. (…)‘
(Quelle: Brief der Krankenkasse)
* Übrigens eine glatte Lüge, da auf keinem Anschluss ein Anruf im besagten Zeitraum zu verzeichnen war.
Wunderbar, dachte ich mir, und verbrachte die gestrige Nacht mit Recherche. Und siehe da, es ist tatsächlich so:
‚(…) Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. (…)‘
(Quelle: Wikipedia)
Nach weiterer Suche auf diversen Familienportalen und -foren hat sich herauskristallisiert, dass es wohl tatsächlich so ist: Das Kind ist privat versichert? Kein Geld von der Krankenkasse! Nachdem sich der erste Schock gelegt hatte – ich finde schon allein diese Tatsache immer noch unglaublich! –, habe ich mich weiter auf die Suche begeben:
‚(…) Grundsätzliches: Sofern der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag (oder auch per Tarifvertrag) die Entgeltfortzahlung bei Erkrankung des Kindes nicht ausgeschlossen hat, gilt der § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer bis zu 5 Tage bezahlten Sonderurlaub zu gewähren. (…)‘
(Quelle: Wikipedia)
Geht man nach dem, was man so liest, schließen etliche Arbeitgeber die Lohnfortzahlung in besagtem Fall aus, was die Eltern folglich vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellen kann. Glücklicherweise habe ich einen fairen und seinen Mitarbeitern stets zugewandten, sprich einen wirklich tollen Arbeitgeber, der mir mindestens die vollen 5 Tage Lohnfortzahlung gewährt. Meine Frau muss als Beamte dagegen mit maximal 4 Tagen auskommen, was – und Eltern wissen das – verdammt wenig auf ein gesamtes Jahr gerechnet ist.
Auch wenn es für uns ein relativ – nur 11 Tage weniger als die gesetzlich Versichtern – glimpfliches Ende genommen hat, so bin ich doch immer noch erschüttert, als wie familienunfreundlich sich unser Land einmal wieder offenbart hat. Wer nicht wirklich Glück und Unterstützung hat, der schaut oft ganz schnell in die Röhre. Auch wenn hier wohl die falsche Zielgruppe mitliest, so spart sich ein Elternteil, das diesen Eintrag zufällig über Google findet – hallo! – vielleicht ein wenig quälende Recherche…
Also liebe Leser, wie lautet die Moral der Geschichte?
Auch finanzielle Überraschungen bleiben für Eltern (und angehende Bauherren) nicht aus. Viel Glück, liebe mitlesende Eltern!
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