Abenteuer Kind #16: Kind krank? Eltern blank!

Wie ich kürzlich nebenbei erwähnt hatte, musste ich meinen ersten Krankentag für die Pflege eines Kindes nehmen. Alles kein Problem, stehen einem in unserem schönen Land doch bis zu 10 Pflegetage pro Jahr und Kind zu. Also gehorsam, wie man als Deutscher eben so ist, die Krankmeldung gleich am besagten Tag an die Krankenkasse geschickt und darauf gebaut, dass schon alles seinen Weg gehen würde. Denkste.

Da meine Frau stets eine vorbildliche Studentin und Referendarin war, ist sie schon seit einigen Jahren Lehrerin im Beamtenstatus. Da sollte sich unser schönes Bayern aufgrund des akuten Lehrermangels doch freuen! Mit dem Beamtenstatus kommt natürlich auch unausweichlich die private Krankenversicherung. Das hat Vor- und Nachteile, man kennt die Diskussion ja. Unsere Kinder sind – man will für sie ja schließlich das Beste – ebenfalls privat versichert. Ich jedoch nicht. Somit kam auch prompt ein Brief meiner wunderbaren Krankenkasse, in dem erklärt wurde:

‚(…) haben Sie Ihr erkranktes Kind (…) betreut und uns nun die ärztliche Bescheinigung zugesandt.

Gern hätten wir Sie in dieser Situation unterstützt. Leider können wir Ihnen jedoch kein Krankengeld zahlen, da [Ihr Kind] privat versichert ist. Ich konnte Sie telefonisch nicht erreichen*, sonst hätte ich Sie selbstverständlich persönlich darüber informiert.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht anders entscheiden können. (…)‘

(Quelle: Brief der Krankenkasse)

* Übrigens eine glatte Lüge, da auf keinem Anschluss ein Anruf im besagten Zeitraum zu verzeichnen war.

Wunderbar, dachte ich mir, und verbrachte die gestrige Nacht mit Recherche. Und siehe da, es ist tatsächlich so:

‚(…) Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. (…)‘

(Quelle: Wikipedia)

Nach weiterer Suche auf diversen Familienportalen und -foren hat sich herauskristallisiert, dass es wohl tatsächlich so ist: Das Kind ist privat versichert? Kein Geld von der Krankenkasse! Nachdem sich der erste Schock gelegt hatte – ich finde schon allein diese Tatsache immer noch unglaublich! –, habe ich mich weiter auf die Suche begeben:

‚(…) Grundsätzliches: Sofern der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag (oder auch per Tarifvertrag) die Entgeltfortzahlung bei Erkrankung des Kindes nicht ausgeschlossen hat, gilt der § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer bis zu 5 Tage bezahlten Sonderurlaub zu gewähren. (…)‘

(Quelle: Wikipedia)

Geht man nach dem, was man so liest, schließen etliche Arbeitgeber die Lohnfortzahlung in besagtem Fall aus, was die Eltern folglich vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellen kann. Glücklicherweise habe ich einen fairen und seinen Mitarbeitern stets zugewandten, sprich einen wirklich tollen Arbeitgeber, der mir mindestens die vollen 5 Tage Lohnfortzahlung gewährt. Meine Frau muss als Beamte dagegen mit maximal 4 Tagen auskommen, was – und Eltern wissen das – verdammt wenig auf ein gesamtes Jahr gerechnet ist.

Auch wenn es für uns ein relativ – nur 11 Tage weniger als die gesetzlich Versichtern – glimpfliches Ende genommen hat, so bin ich doch immer noch erschüttert, als wie familienunfreundlich sich unser Land einmal wieder offenbart hat. Wer nicht wirklich Glück und Unterstützung hat, der schaut oft ganz schnell in die Röhre. Auch wenn hier wohl die falsche Zielgruppe mitliest, so spart sich ein Elternteil, das diesen Eintrag zufällig über Google findet – hallo! – vielleicht ein wenig quälende Recherche…

Also liebe Leser, wie lautet die Moral der Geschichte?

Auch finanzielle Überraschungen bleiben für Eltern (und angehende Bauherren) nicht aus. Viel Glück, liebe mitlesende Eltern!

Mehr aus der „Abenteuer Kind“-Reihe…

17 Gedanken zu “Abenteuer Kind #16: Kind krank? Eltern blank!

  1. Das Kinder immer dort zählen, wo sie versichert sind, ist klar… hier nun das Private. Da hast du immer die Arschkarte. Jeder Normalversicherter braucht da kein Glück und Unterstützung 😉 Die bekommen ihr Geld. Bei euch ist es halt doof. Meine Exfrau war auch Beamtin. Deswegen hatte ich damals die Kinder bei mir versichert 😉

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    • Das ist nicht nur doof, das ist eine Frechheit – zumal die private Krankenversicherung ja auch alles andere als günstig ist; vom administrativen Aufwand einmal gar nicht zu sprechen. Wie es zu solch einer Gesetzeslücke kommen kann, ist mir wirklich unbegreiflich.

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      • Ein Wechsel in die GKV ist, soweit ich weiß, sowieso nicht ohne Weiteres möglich. Familienversicherung ist aufgrund unserer Situation auch nicht drin, also bleibt uns erst einmal sowieso nichts anderes übrig…

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      • Da deine Frau Beamtin ist, fällt sie eh raus. Sie muss sich selbst versichern. Aber du kannst di Kinder auf dich nehmen… zum 01. Jan 15…
        Bei der Gesetzlichen sind Kinder kostenlos, was Rezepte angeht. Da muss man nix zuzahlen.

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      • Das ist schon klar, dass meine Frau als Beamtin in der PKV bleiben muss. Ist mir der Beihilfe ja auch keine schlechte Regelung – auch für die Kids nicht. Aber in unserem schönen Land kann man anscheinend nicht alles haben…

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  2. Wie Behörden und Versicherungen überall Probleme schaffen können, wo eigentlich keine sind…unglaublich. Wäre es für euch dann nicht einfacher, wenn die Kinder gesetzlich versichert wären? Dann könntest du ja 10 Tage zu Hause bleiben. Ich war nie privat versichert, deshalb hab ich keine Ahnung, ob sich das für Kinder lohnt und ob man als gesetzlich Versicherter in dem Alter so viel schlechter dran ist.

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    • Einfacher wäre es bestimmt, wenn die Kinder gesetzlich versichert wären. Und finanziell weniger beanspruchend. Aber wäre es auch besser für die Kinder was Leistungen usw. angeht? Das steht nun einmal an erster Stelle. Und wenn man erst einmal in der privaten Versicherung drin ist, kann man ohnehin nicht mehr ohne Weiteres zurückwechseln. Wir stehen ja auf recht stabilen Beinen, doch mag ich mir gar nicht vorstellen, wie das mit einem anderen Arbeitgeber o.ä. wäre…

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      • Das Wohl der Kinder steht natürlich an erster Stelle, das verstehe ich total. Ist halt nur die generelle Frage, ob man als gesetzlich Versichterter wirklich so schlecht dran ist. Ich hab da nie schlechte Erfahrungen gemacht. Aber ein Wechsel zwischen beiden scheint ja auch problematisch zu sein, das hab ich schon öfter gehört. Vielleicht schaffen eure Kinder es jetzt ja einigermaßen gesund durch den rRst des Jahres. Und ab Januar hast du dann ja 5 neue Tage zur Verfügung….
        Wenn’s nicht so bitter wäre, wär’s fast komisch… :-/

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      • Ja, der Wechsel ist anscheinend tatsächlich nicht ohne Weiteres möglich. Familienversicherung wäre wohl auch nicht drin, weshalb es dann auch wieder eine Kostenfrage ist. Wie gesagt mache ich mir aufgrund unserer Situation im Speziellen keine wirklich großen Sorgen (auch wenn 9 Krankentage pro Jahr bei Kindern wahrlich knapp bemessen sind); was ich unglaublich finde, ist die Tatsache an sich. Und das im ach so kinderfreunlichen Deutschland. Welch Überraschung.

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  3. Also ist für euch natürlich nicht so schön in der Situation, aber ich kann die Krankenkasse da schon irgendwie nachvollziehen irgendwie. Warum soll man denn bezahlen, wenn das Kind woanders versichert ist? Zumindest wäre ich von Anfang an davon ausgegangen. Komisch finde ich nur, dass deiner Frau da weniger Tage zustehen. (Hab ich doch richtig verstanden, oder?) Ich dachte immer, dass man da einfach ein Mehr an Leistungen hat. Das finde ich dann schon ne Frechheit,warum sind die Kinder dann bei der PKV?

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    • Warum gelten für Kunden von PKVs andere Regeln als für Kunden von GKVs? Ist das Kind bei der GKV des anderen Partners versichert, wird doch trotzdem gezahlt! Da verstehe ich einfach nicht die gesetzliche Regelung – von mir aus soll die Versicherung des Kindes bezahlen, aber einfach sagen: ‚Nö, gibt nichts!‘ kann es doch auch nicht sein.

      Ja, du hast das richtig verstanden: Mit GKV stehen beiden Elternteilen je 10 Tage pro Kind und Jahr zu. In unserer Situation gibt es 4 Tage für die Mutter (allerdings nicht von der Versicherung, sondern bezahlten Sonderurlaub) und für mich als gesetzlich versicherten Vater 5 Tage – aber auch nur, weil mein Arbeitgeber das nicht ausgeschlossen hat, was wohl im dümmsten Falle auch passieren kann.

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